Hanfsamen wurden zum Keimen gebracht, Stecklinge geschnitten, Pflanzen defoliert, Blüten geerntet.
Alles über Verfolgungsjagden mit dem Ordnungsamt, Aktivkohlefilternachbarschaftastreit und die ordnungsgemäß - pyrolytisch - vernichteten Überproduktionen jenseits der 50g finden ein Zuhause in diesem Faden.
Ernst hat sich gestern über die Zuständigkeit der behördlichen Überwachung des privaten Cannabisanbaus informiert. Die Zuständigkeit liegt in den meisten Fällen bei den Kreisen. Heißt im Klartext: Die Polizei hat keine Befugnis, privaten Cannabisanbau zu überwachen bzw. die Einhaltung des Gesetztes zu überprüfen. Die Zuständigkeit liegt beim Ordnungsamt.
Der alte Faden ist auf Systemkontra:
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